Neue Parkgebührenverordnung tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft

Kostenloses Kurzzeitparken wird auf 15 Minuten ausgeweitet – Elektrofahrzeuge parken vorerst bis Ende 2026 weiterhin kostenfrei

Ab dem 1. Juni 2025 tritt die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck in Kraft. Die Neufassung ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2008 und verfolgt vor allem die Förderung einer effizienteren Parkraumnutzung und eine stärkere Lenkungswirkung zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Ursprünglich sollte die neue Gebührenstruktur bereits zum Jahresanfang gelten. Nach der Präsentation in den politischen Gremien ergaben sich jedoch Diskussionsbedarf und Fragen bezüglich der Zuständigkeit für den Erlass einer solchen Verordnung. Um die Sachlage vorab noch einmal rechtlich einzuordnen und die Fragen der politischen Gremien zu beantworten, wurde die Umsetzung der neuen Gebührenverordnung auf den Juni vertagt. Die Prüfungen sind nun abgeschlossen und beratende Beschlüsse der Bürgerschaft berücksichtigt. Die Bürgerschaft hatte den Bürgermeister unter anderem aufgefordert, regional differenzierte Parkgebühren und eine angemessene Erhöhung der Gebühren konzeptionell umzusetzen.

Nach dem Landesverwaltungsgesetz SH liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen wie der Parkgebührenverordnung allein beim Bürgermeister, da es sich um eine straßenverkehrsrechtliche Pflichtaufgabe handelt. Dies bestätigt auch eine weitere rechtliche Prüfung der Hansestadt Lübeck. Hintergrund ist, dass es sich hierbei um eine Maßnahme handelt, um den Verkehr in Lübeck zu lenken und zu entlasten – eine Aufgabe, die die Stadt nach klaren gesetzlichen Vorgaben erfüllen muss. Der Bürgermeister muss dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und die Bürgerschaft gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) beteiligen – ein Vetorecht der Bürgerschaft besteht jedoch nicht.

Die Anpassung der Parkgebühren dient der Entlastung des Straßenverkehrs und ist verhältnismäßig – ein von der Bürgerschaft möglicherweise geforderter Verzicht auf die Maßnahme wäre mit den straßenverkehrsrechtlichen Zielen nicht vereinbar.

Weiter wurden die Parktarifentwürfe für Travemünde überarbeitet und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison nicht weiterverfolgt. Grund hierfür ist der auch im Winter stark vorhandene Tourismus, der eine lenkende Wirkung auf den Parksuchverkehr über das gesamte Jahr notwendig macht. Travemünde hat sich zu einer Tourismusdestination entwickelt, die ganzjährig Gäste nach Travemünde lockt.

Die überarbeitete Parkgebührenverordnung wird jetzt den politischen Gremien noch einmal zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Ab Montag, 2. Juni 2025, startet somit die Umsetzung der neuen Verordnung. Hierzu müssen nach und nach die Parkscheinautomaten einzeln umgestellt werden. So wird es auch nach dem Inkrafttreten der neuen Gebühren eine Übergangszeit geben, in der auf den Parkplätzen bis zur erfolgreichen technischen Umstellung weiterhin die alten Gebühren gelten. Die Parkscheinautomaten weisen die gültigen Parkgebühren jeweils aus, sodass es in der Praxis zu keinen Überzahlungen kommen kann.

Die neue Parkgebührenverordnung

Ziel der neuen Gebührenstruktur ist es, den Parkverkehr durch ein abgestimmtes, modernes Gebührenmodell besser zu lenken und so die Verkehrssituation nachhaltig zu verbessern. Statt einer pauschalen Erhöhung der Gebühren setzt die neue Verordnung auf eine regional differenzierte Struktur, die die Wertigkeit und Nachfrage einzelner Parkflächen berücksichtigt und gezielt nach Zonen unterteilt.

In stark frequentierten Zonen wie der Altstadtinsel und Travemünde werden die Gebühren angehoben, während peripher gelegene Parkplätze günstiger bleiben. Diese Differenzierung soll dazu beitragen, das Parksuchverkehrsaufkommen in besonders gefragten Bereichen zu verringern und Bürger:innen zu alternativen Parkflächen und Verkehrsmitteln zu lenken. Der Parkraum wird in fünf Zonen eingeteilt, sodass jede Zone entsprechend ihrer Lage und Attraktivität eigene Gebühren erhält.

Die Bürger:innen sollen so eine transparente und faire Gebührenregelung erfahren, die den aktuellen und regional unterschiedlichen Bedarf abbildet.

Zur Vereinfachung und besseren Benutzerfreundlichkeit wird die bisherige minutengenaue Abrechnung durch eine 30-Minuten-Taktung ersetzt. Zudem wird das kostenlose Kurzzeitparken, die "Brötchentaste", von 10 auf 15 Minuten erweitert, um kurze Abhol- und Lieferzeiten zu erleichtern. Außerdem wird das kostenfreie Parken für Elektrofahrzeuge zunächst bis Ende 2026 verlängert.

Ein weiteres Element der Neufassung ermöglicht es der Stadt, Parkgebühren bei Großveranstaltungen kurzfristig anzupassen, um den Verkehrsfluss in diesen Phasen besser zu steuern.

Zoneneinteilung der neuen Gebührenverordnung

Zone I umfasst die Parkflächen auf der Altstadtinsel und am Hauptbahnhof Lübeck, wo die Nachfrage nach Parkplätzen hoch ist und daher eine höhere Gebühr zur Entlastung dieser Bereiche angesetzt wird. Zudem bezieht sie künftig auch die Parkflächen an der Untertrave mit ein.

Zone II bildet einen Ring um die Altstadt und erstreckt sich auf angrenzende Gebiete, einschließlich der Kanalstraße. Diese Zone ist ebenfalls stark frequentiert, jedoch etwas günstiger als die Altstadt selbst. 

Zone III deckt das übrige Stadtgebiet ab und dient als preisgünstigere Alternative für diejenigen, die peripher parken möchten. 

Zone IV liegt im Zentrum von Travemünde. Zone V umfasst die Randbereiche von Travemünde, bleibt jedoch insgesamt etwas günstiger als Zone IV, da sie weiter vom Zentrum entfernt ist. Diese Staffelung ermöglicht es, das Parkangebot besser zu lenken und gleichzeitig Anreize für umweltfreundliche Alternativen zu schaffen.

Wohnmobilstellplätze und Reisebusparkplätze

Die Parkgebühr für öffentliche Wohnmobilstellplätze wird auf 20 Euro für 24h angehoben, Reisebusse bezahlen künftig einen pauschalen Tagessatz von 30 Euro, um den gestiegenen Infrastrukturkosten gerecht zu werden und die Infrastruktur für den Tourismus in Lübeck weiter zu stärken.

Die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren stellt insgesamt einen weiteren Schritt der Hansestadt Lübeck auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Mobilität dar.

Übersicht Neue Tarife

Zone

Gebührenstruktur

Preis pro 30 Minuten

Preis pro Stunde

Tagesticket

Zone I

Altstadtinsel und Hauptbahnhof

1,50 €

3,00 €

Kein Tagesticket verfügbar

Zone II

Umgebung der Altstadtinsel

1,20 €

2,40 €

8,00 €

Zone III

Sonstiges Lübeck (außer Travemünde)

1,00 €

2,00 €

6,00 €

Zone IV

Travemünde-Zentrum

1,60 €

3,20 €

12,00 €

Zone V

Travemünde-Randgebiete

1,20 €

2,40 €

Kein Tagesticket verfügbar

 

Die Beschlussvorlage können Interessierte unter www.luebeck.de/politik über VO/2024/13678-03 einsehen.